Gültig für Selbstzahler ab dem 01.02.2021:
Angefangene Stunden werden je volle Viertelstunde anteilig berechnet.
Sozialtarife sind möglich. Bitte sprechen Sie das Thema vor der Erstbehandlung an. Wir finden sicherlich eine Lösung.
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ohne private Zusatzversicherung
müssen bedauerlicherweise die Kosten für einen Heilpraktiker selbst übernehmen. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, diese Heilpraktiker-Kosten im Rahmen der Steuererklärung
als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Bei Patienten, die von Ihrer Versicherung eine Erstattung erhalten,
wird mein Honorar gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden 1985, Neuauflage 1.1.2002 in Euro, berechnet.
https://www.derprivatpatient.de/sites/default/files/cf-02-01-01-gebueh-85-2002-final.pdf
Die privaten Krankenversicherungen oder private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Tarifes in der Mehrheit der Fälle. Je nach Umfang der Behandlung kann es eventuell zu einem Eigenanteil kommen. Daher kann es unter Umständen sinnvoll sein, vor Behandlungsbeginn beim Leistungsträger nachzufragen, ob in Ihrer privaten Krankenversicherung oder private Zusatzversicherungen die vollumfängliche Erstattung von Heilpraktikerleistungen enthalten ist.
Für Massageserie von 3 oder 5 Massagen habe ich spezielle Preise. Fragen Sie diese doch einfach bei mir an.